Zentrales Vereinsregister - Benützung der ZVR ZAHL
Seit 1. Jänner 2006 kann jedermann einen Vereinsregisterauszug eines nach seinem Namen oder seiner ZVR-Zahl eindeutig bestimmbaren Vereins gebührenfrei unter http://zvr.bmi.gv.at abfragen. Die ZVR-Zahl muss von den Vereinen seit 1. April 2006 im Rechtsverkehr verpflichtend geführt werden.
Zur Information wird mitgeteilt, dass das Nichtführen der ZVR-Zahl im Rechtsverkehr nach außen eine strafbare Verwaltungsübertretung darstellt.